Sonntag, 4. Oktober 2026

Nationales Visum (Sprachkurs Visum) und studienvorbereitendes Visum

 

Deutschkurs mit Visum: auch ohne Studienplatz möglich

Du willst nach Deutschland kommen, um Deutsch zu lernen, hast aber noch keine Zulassung einer Hochschule, vielleicht sogar noch keinen konkreten Studienwunsch? Kein Problem: Ein Visum für einen Deutschkurs bekommst du auch ohne bestehenden Studienplatz. Und falls du bereits eine Studienzulassung hast, die nur noch an einen Sprachnachweis gekoppelt ist, gibt es dafür sogar einen eigenen, noch unkomplizierteren Weg. In diesem FAQ erklären wir dir beide Möglichkeiten.

Brauche ich für ein Deutschkurs-Visum unbedingt schon einen Studienplatz?

Nein. Für ein reines Sprachkurs-Visum nach § 16f AufenthG brauchst du keine Zulassung einer Hochschule. Dieses Visum ist genau für Menschen gedacht, die in Deutschland Deutsch lernen wollen, unabhängig davon, ob und wo sie später studieren, arbeiten oder eine Ausbildung machen möchten.

Was muss ich dafür mitbringen?

●        Eine Zulassung zu einem Intensivsprachkurs: In der Regel muss es sich um einen Kurs mit täglichem Unterricht und mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche handeln. Abend- oder Wochenendkurse allein reichen dafür nicht aus.

●        Den Nachweis, dass dein Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts gesichert ist (üblicherweise über ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung).

●        Vorkenntnisse in Deutsch sind keine Voraussetzung. Hilfreich ist es aber, deine Motivation für den Spracherwerb glaubhaft darzulegen.

 

 


 

 

Konkretes Beispiel: So sieht das bei Axioma Sprachakademie München aus

Bei uns in der Türkenstraße 72 im Univiertel (Maxvorstadt/Schwabing, nur wenige Minuten von LMU und TU München) kannst du direkt einen passenden Intensivkurs belegen:

●        Umfang: 20 Unterrichtseinheiten pro Woche (1 UE = 45 Minuten) am Vormittag, damit erfüllst du die Vorgabe der Ausländerbehörde für ein Sprachvisum.

●        Niveaustufen: von A1 bis C1, in kleinen Gruppen (max. 12 Teilnehmer:innen).

●        Prüfungen: Wir sind offizielles telc-Prüfungszentrum, du kannst also z. B. dein B2- oder C1-Zertifikat direkt bei uns ablegen.

●        Flexibilität: Du kannst deinen Kurs wöchentlich wechseln bzw. verlängern, praktisch, wenn deine Aufenthaltserlaubnis verlängert werden muss und du entsprechende Kursnachweise brauchst.

●        Start: Neue Kurse starten regelmäßig, mehrmals im Jahr. Ein Einstieg zwischendurch ist auch möglich.

 

Praxisbeispiel: Du reist mit einem Sprachvisum nach § 16f ein und meldest dich für unseren Intensivkurs A1.1 an. Mit 20 UE/Woche erfüllst du die Visumsvoraussetzung, bekommst nach jedem Kursabschnitt einen Nachweis für die Ausländerbehörde und kannst bei entsprechendem Fortschritt direkt bei uns dein telc-Zertifikat ablegen, bis hin zu B2 oder C1.

(Zu den aktuellen Kursstarts, Preisen und informieren wir dich gerne per Mail oder ruf uns gerne an.)

 


 

Wie lange gilt dieses Visum?

Es wird für die Dauer des Sprachkurses erteilt, längstens für bis zu einem Jahr.

Darf ich mit diesem Visum arbeiten?

Ja, bis zu 20 Stunden pro Woche. Das ist ein wichtiger Unterschied zum studienvorbereitenden Weg (dazu gleich mehr), bei dem andere Regeln gelten.

Kann ich später trotzdem noch studieren, auch wenn ich ohne Studienzulassung eingereist bin?

Ja. Wenn du während oder nach deinem Sprachkurs eine Studienzulassung bekommst, ist ein Wechsel des Aufenthaltszwecks möglich. Du musst also nicht zwingend ausreisen und alles neu beantragen.

Was ist, wenn ich schon eine Studienzulassung habe? Gibt es dann einen anderen Weg?

Ja, und der ist für dich sogar noch etwas direkter. Hast du bereits eine (bedingte) Zulassung einer deutschen Hochschule und ist diese an einen Sprachnachweis gebunden, greift § 16b AufenthG. Der Vorteil: Dein Sprachkurs zählt dann rechtlich schon als Teil deines Studienzwecks, nicht als eigenständiger Zweck.

Beispiel bei Axioma: Eine Studentin mit bedingter LMU-Zulassung (Auflage: B2 bis Semesterstart) belegt unseren Intensivkurs B2, sammelt bei uns die Kursnachweise für die Ausländerbehörde und legt am Ende ihre telc-B2-Prüfung direkt bei uns ab.

Was ist der praktische Unterschied zwischen beiden Wegen?

 

§ 16f (ohne Studienplatz)

§ 16b (mit Studienzulassung)

Voraussetzung

Zulassung zum Intensivsprachkurs reicht

Bedingte/vorläufige Studienzulassung nötig

Arbeiten erlaubt?

Bis 20 Std./Woche

Bis 140 volle bzw. 280 halbe Tage/Jahr, im ersten Jahr nur in den Ferien

Höchstdauer

Bis zu 1 Jahr

Sprachkurs max. 18 Monate, insgesamt max. 2 Jahre

Danach

Wechsel in Studienzweck möglich, falls Zulassung erfolgt

Geht nahtlos ins Studium über

 

Beispiel-Szenarien: Welcher Weg passt zu dir?

Du weißt noch nicht genau, ob und wo du studieren willst

Du möchtest erstmal dein Deutsch verbessern und dich vor Ort orientieren. Für dich ist § 16f der richtige Weg, ganz ohne Studienzulassung.

Du hast dich schon beworben, wartest aber noch auf/hast eine bedingte Zulassung

Eine Hochschule hat dir bereits signalisiert, dass sie dich aufnimmt, sobald du dein Deutsch auf B2 oder C1 hast. Dann bist du im § 16b-Fall und profitierst von den etwas großzügigeren Arbeitsregeln.

Du brauchst zusätzlich ein Studienkolleg

Dein bisheriger Schulabschluss berechtigt in Deutschland nicht direkt zum Studium. Auch das läuft, sobald die Zulassung zum Studienkolleg vorliegt, über § 16b.

Brauche ich für die Einreise ein Visum?

In den meisten Fällen ja, ein nationales Visum, beantragt vor der Einreise bei der deutschen Botschaft in deinem Heimatland. Ausnahme: Staatsangehörige bestimmter Länder (u. a. Australien, Brasilien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Großbritannien, USA) dürfen visumsfrei einreisen und die Aufenthaltserlaubnis erst nach Ankunft in Deutschland beantragen.

Wie viel darf ich mit dem studienvorbereitenden Visum (§16b) arbeiten?

Seit der Gesetzesänderung vom 1. März 2024 bis zu 140 volle Tage oder 280 halbe Tage im Jahr (vorher 120 bzw. 240 Tage). Im ersten Kalenderjahr deiner Aufenthaltserlaubnis darfst du allerdings nur in den Ferien arbeiten.

Beispiel: Bekommst du deine Aufenthaltserlaubnis im September, gilt die Ferien-Beschränkung nur bis zum 31. Dezember desselben Jahres. Ab dem 1. Januar darfst du dann ganzjährig arbeiten, innerhalb deines 140-Tage-Kontingents. Selbstständige Tätigkeiten sind in beiden Fällen nicht erlaubt.

Ist das eine neue Regelung?

Nein, beide Paragrafen (§16f und §16b) gibt es in dieser Form schon seit der Neustrukturierung des Aufenthaltsgesetzes 2020. Zuletzt wurden zum 1. März 2024 vor allem die erlaubten Arbeitszeiten aktualisiert.

Wie starte ich meinen Deutschkurs bei Axioma München?

Melde dich einfach für ein individuelles Angebot, wir beraten dich, welches Kursformat (Intensivkurs, Abendkurs) zu deiner Situation und ggf. deinem Visum passt.

📍 Türkenstraße 72, 80799 München

📞 089 12099200

 

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient deiner Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu deiner individuellen Aufenthaltserlaubnis wende dich bitte direkt an die zuständige Ausländerbehörde oder eine Fachberatung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

#deutschkursmünchen, #deutschkursb1münchen, #deutschkursb2münchen, #deutschkursc1münchen #deutschkursa1münchen #deutschkursa2münchen #deutschkursa1 #deutschkursa2 #germancoursemunich, #germancoursebeginners, #german courseA1, germancourseA2, #sprachschulemünchen, #deutschkursb2 #deutschkursb1 #deutschkursc1 #telcb2, #telcc1, #aprenderalemánenmúnich, #cursosdealemánA1 #cursosdealemán
#aprenderalemánenmúnich #cursosdealemánA1 #cursosdealemánA2 #cursosdealemánB1
#cursosdealemánB2 #cursosdealemánC1 #cursodealemánA1 #cursoalemánA2
#cursodealemánB1 #cursodealemánB2 #cursodealemánC1 #academiadealemánmúnich
#TelcB1 #TelcB2 #TelcC1 #AbendkursB2 #AbendkursC1 #Firmenkurs #Firmenkursdeutsch #Firmenkursdeutschmünchen #Firmenkursenglisch #Studienkolleg #Studienkollegmünchen #AufnahmetestdeutschStudienkolleg #AufnahmetestMatheStudienkolleg #AufnahmetestStudienkolleg #Sprachvisum #Intensivkursdeutsch #FSPMünchen #FSPÄrzteMünchen #FSPÄrzteBayern #FSPÄrzteOberbayern #FSPMedizinerMünchen #FSPMedizinerBayern #FSPMedizinerOberbayern #VorbereitungFSPÄrzte #VorbereitungFSPMediziner
#Chinesischkurs #Englischkurs #Businessenglish #Italienischkurs #Spanischkurs #Französischkurs #Nachhilfe
#studienvorbereitenderSprachkurs
#Studienvorbereitung§AufenthG
##studienvorbereitenderDeutschkurs