telc Deutsch B1 in München: Der ausführliche FAQ-Ratgeber zu Prüfung und Vorbereitung
Du willst dein B1-Niveau offiziell nachweisen, für die Einbürgerung, den Beruf oder deinen Aufenthaltstitel? Das telc Zertifikat Deutsch B1 gehört zu den am häufigsten verlangten Deutschzertifikaten überhaupt. Hier beantworten wir dir alle wichtigen Fragen: Wofür brauchst du B1 wirklich, wie ist die Prüfung aufgebaut, wie wird bewertet und wie bereitest du dich bei Axioma Sprachakademie München gezielt darauf vor? Wir sind lizenziertes telc-Prüfungszentrum im Univiertel zwischen LMU und TU, du kannst bei uns also sowohl lernen als auch die Prüfung ablegen.
Was genau ist telc Deutsch B1?
Das telc Zertifikat B1 bescheinigt solide Grundkenntnisse und die grundlegenden Grammatikstrukturen der deutschen Sprache. Du zeigst damit, dass du Alltagsgespräche verstehst und aktiv daran teilnehmen kannst, dich in vertrauten Situationen verständigen und über Erfahrungen, Pläne und Meinungen sprechen kannst. Es ist die Stufe, auf der du im Alltag in Deutschland selbstständig zurechtkommst.
Wofür brauche ich das B1-Zertifikat konkret?
Für die Einbürgerung nach § 10 StAG: Hier ist B1 in aller Regel die Mindestanforderung.
Für die Niederlassungserlaubnis auf dem allgemeinen Weg nach § 9 AufenthG (5-Jahres-Weg).
Für viele Ausbildungsplätze und Stellen, bei denen Arbeitgeber einen belastbaren Sprachnachweis erwarten.
Als Zwischenschritt auf dem Weg zu B2, zum Beispiel für ein späteres Studium oder die Anerkennung eines Berufsabschlusses.
Brauche ich wirklich B1, oder reicht vielleicht A2?
Das hängt von deinem Ziel ab. Ein wichtiger Sonderfall: Wenn du mit einer deutschen Staatsangehörigen oder einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet bist, kannst du die Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG bereits nach drei Jahren erhalten, und dafür genügt A2. B1 brauchst du dann erst für die spätere Einbürgerung. Lies dazu auch unseren Ratgeber zum A2-Kurs. Welche Anforderung für dich gilt, klärst du am besten vorab mit der zuständigen Behörde.
Wie ist die telc B1 Prüfung aufgebaut?
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, die getrennt bewertet werden. Insgesamt sind 300 Punkte erreichbar, 225 im schriftlichen und 75 im mündlichen Teil. Der schriftliche Teil dauert rund 150 Minuten.
Was passiert in den einzelnen Prüfungsteilen?
Leseverstehen: Du bearbeitest drei Aufgabentypen: Überschriften zu Texten zuordnen, einen Text genau verstehen und Anzeigen passenden Situationen zuordnen. So zeigst du, dass du unterschiedliche Textsorten erfassen kannst.
Sprachbausteine: In zwei Teilen ergänzt du Grammatikstrukturen, Verbformen und Wortschatz im Kontext.
Hörverstehen: In drei Aufgabenbereichen hörst du Dialoge, Durchsagen und Radiosendungen und beantwortest dazu Aufgaben.
Schriftlicher Ausdruck: Du schreibst einen halbformellen oder formellen Brief und gehst dabei auf vier vorgegebene Inhaltspunkte ein. Wichtig ist, dass du alle Punkte bearbeitest und Anrede, Ton und Aufbau zur Situation passen.
Mündliche Prüfung: Du legst die Prüfung gemeinsam mit einer Partnerin oder einem Partner vor zwei Prüfenden ab. Sie dauert etwa 15 Minuten pro Paar und besteht aus Selbstvorstellung, einem Gespräch beziehungsweise einer Diskussion und einer gemeinsamen Planungsaufgabe.
Wie wird bewertet und wann habe ich bestanden?
Du musst im schriftlichen und im mündlichen Teil unabhängig voneinander mindestens 60 Prozent der Punkte erreichen. Das sind mindestens 135 von 225 Punkten im schriftlichen und mindestens 45 von 75 Punkten im mündlichen Teil. Bestehst du nur einen der beiden Teile nicht, kannst du in der Regel nur diesen Teil wiederholen.
Welche Tipps helfen am Prüfungstag?
Lass keine Lücke leer, auch eine geratene Antwort kann Punkte bringen.
Lies die Aufgabenstellung genau und achte besonders auf Verneinungen und Zeitangaben.
Plane beim Schreiben ein, die vier Inhaltspunkte der Aufgabe vollständig zu bearbeiten, und passe Anrede und Ton an die Situation an.
Übe das Hören mit unterschiedlichen Sprechern und Dialekten. In München begegnet dir im Alltag ohnehin viel Bairisch.
In der mündlichen Prüfung sprichst du mit deiner Partnerin oder deinem Partner, nicht nur mit den Prüfenden. Frag nach, reagiere und gib dem anderen Raum.
Wie bereite ich mich bei Axioma auf die telc B1 Prüfung vor?
Wir bieten dir einen gezielten Intensivkurs zur B1-Prüfungsvorbereitung:
20 Unterrichtseinheiten pro Woche (1 UE = 45 Minuten), Montag bis Freitag, 10:00 bis 13:15 Uhr
Systematisches Training aller vier schriftlichen Prüfungsteile
Vorbereitung auf die mündliche Paarprüfung mit echten Übungssituationen
Modelltests unter realistischen Prüfungsbedingungen
Kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmenden und ausschließlich muttersprachlichen Lehrkräften
Zusätzlich kannst du zwei optionale Ergänzungsmodule buchen, wenn du gezielt an einzelnen Schwächen arbeiten möchtest:
Grammatikkurs, mittwochs 18:45 bis 20:15 Uhr
Schreibtraining, freitags 19:00 bis 20:30 Uhr
Der Intensivkurs mit 20 UE pro Woche erfüllt außerdem die Anforderungen der Ausländerbehörde an einen Sprachkurs für das Sprachvisum. Wenn du tagsüber arbeitest, gibt es alternativ unseren Abendkurs, der zweimal pro Woche stattfindet, mit einem kostenlosen Probeabend.
Was kostet der Vorbereitungskurs?
Intensivkurs B1, 4 Wochen: ab 490 Euro
Intensivkurs B1, 8 Wochen: 980 Euro
Abendkurs: ab 200 Euro
Änderungen vorbehalten. Aktuelle Preise und Starttermine nennen wir dir gern auf Anfrage.
Wie komme ich von A2 zu B1?
Bei Axioma ist der Weg klar gegliedert: Der A2-Kurs ist in die Abschnitte A2.1 und A2.2 mit jeweils vier Wochen aufgeteilt, anschließend folgt der B1-Kurs. Mit 20 Unterrichtseinheiten pro Woche kommst du in acht Wochen auf 160 Unterrichtseinheiten. Du kannst deinen Kurs zudem wöchentlich wechseln, sofern ein Platz frei ist, und so dein Niveau flexibel anpassen.
Kann ich die telc-Prüfung direkt bei Axioma ablegen?
Ja, Axioma ist lizenziertes telc-Prüfungszentrum. Vorbereitung und Prüfung finden am selben Ort statt, du musst dafür nicht zu einer anderen Institution wechseln. Aktuelle Prüfungstermine und Gebühren erfährst du bei uns im Sekretariat.
Welcher Fall bist du?
Du planst die Einbürgerung. Du brauchst B1 als Sprachnachweis und möchtest sicher bestehen. Du buchst den 8-wöchigen Intensivkurs und legst die telc-Prüfung am Ende direkt bei uns ab. Wie bei allen Behördenwegen solltest du vorab klären, welche Nachweise genau akzeptiert werden.
Du hast schon A2 und willst weitermachen. Eine Teilnehmerin, die bereits ihr A2-Zertifikat für die Niederlassungserlaubnis genutzt hat, entscheidet sich, bei uns weiter bis B1 zu lernen, um später die Einbürgerung zu beantragen. Sie startet mit dem 8-wöchigen B1-Intensivkurs und legt am Ende die telc-Prüfung bei uns ab.
Du brauchst B1 für Ausbildung oder Beruf. Wenn dir nur noch wenig bis zum Niveau fehlt, reicht oft ein kompakter 4-Wochen-Kurs mit Fokus auf die Prüfungsformate. Wir beraten dich, welcher Umfang passt.
Du arbeitest tagsüber. Dann passt der Abendkurs, den du vorab bei einem kostenlosen Probeabend ausprobieren kannst. Ergänzend lassen sich Grammatik und Schreiben in den Zusatzmodulen trainieren.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Du kannst einen nicht bestandenen Prüfungsteil wiederholen. Wir schauen gemeinsam mit dir an, an welchen Punkten sich eine gezielte Nachbereitung lohnt, zum Beispiel im Schreiben oder in der mündlichen Prüfung.
Wo findet der Kurs statt?
Türkenstraße 72, 80799 München, im Univiertel zwischen LMU und TU München, nur wenige Gehminuten von der Haltestelle Universität (U3/U6). Unsere Schule liegt in einem denkmalgeschützten Haus aus dem Jahr 1880, mitten in der Maxvorstadt. Nach dem Unterricht sind die Cafés rund um den Georg-Elser-Platz ideal, um das Gelernte gleich anzuwenden.
Wie melde ich mich an?
Am einfachsten über unser Anmeldeformular auf der Website, telefonisch oder per E-Mail:
📞 089 12099200 (Montag bis Freitag, 9:30 bis 14:00 Uhr)
✉️ sekretariat@sprachschule-axioma.de
💬 WhatsApp: 0049 178 7384836
Wichtiger Hinweis: Angaben zu Prüfungsformat, Bewertung und aufenthaltsrechtlichen Anforderungen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine verbindliche Auskunft von telc, der Ausländerbehörde oder der Einbürgerungsbehörde.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen